Die Tippgeber-Provision

Mit ihrer Empfehlung Geld verdienen!

Kennen Sie in Ihrem Bekannten- oder Kollegenkreis jemanden, der darüber nachdenkt sein Haus zu verkaufen? Ziehen Ihre Nachbarn demnächst um? Wird ein Grundstück frei oder kennen Sie jemanden, der sein Grundstück veräußern möchte?

Dann können Sie mit meiner Tippgeber-Provision davon profitieren!

Führt IHR Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch Behrends-Immobilien, erhalten SIE 10% der Netto-Maklerprovision.

Vier Schritte bis zur Provision

1. Schritt

Der Hinweis

Sie geben einen Hinweis per Telefon oder E-Mail.
Informationen zum Objekt, die Kontaktdaten des Eigen-
tümers sowie die Genehmigung des Eigentümers zur Kontaktaufnahme werden benötigt.

2. Schritt

Die Prüfung

In der Datenbank wird geprüft, ob das Objekt bereits bekannt ist. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme zum Eigentümer. Ist der Eigentümer mit einem Verkauf einverstanden, wird das Objekt in meinem Portfolio aufgenommen.

3. Schritt

Der Verkauf

Kommt es zu einem Verkauf über mein Immobilienbüro, nehme ich umgehend mit Ihnen Kontakt auf.

4. Schritt

Ihre Provision

Sie erhalten ihren Anteil von 10% der Netto- Maklerprovision, sobald die gesamte Provision der Verkäufer und Käufer bei mir eingegangen ist.

Voraussetzungen

  • Das Objekt ist mir bisher unbekannt und nicht in unserer Datenbank hinterlegt.
  • Das Objekt wird bisher noch nicht anderweitig vermittelt oder öffentlich angeboten.
  • Das Objekt wird über mich erfolgreich verkauft (entscheidend ist der erfolgreiche Notartermin).
  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht.
  • Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie.
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.

Weitere Hinweise

  • Erreicht/en die Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Sollten Sie häufiger als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen.
  • Bitte klären Sie die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen und holen Sie sich die Genehmigung hierfür ein.