Kennen Sie in Ihrem Bekannten- oder Kollegenkreis jemanden, der darüber nachdenkt sein Haus zu verkaufen? Ziehen Ihre Nachbarn demnächst um? Wird ein Grundstück frei oder kennen Sie jemanden, der sein Grundstück veräußern möchte?
Dann können Sie mit meiner Tippgeber-Provision davon profitieren!
Führt IHR Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch Behrends-Immobilien, erhalten SIE 10% der Netto-Maklerprovision.
Vier Schritte bis zur Provision
Voraussetzungen
- Das Objekt ist mir bisher unbekannt und nicht in unserer Datenbank hinterlegt.
- Das Objekt wird bisher noch nicht anderweitig vermittelt oder öffentlich angeboten.
- Das Objekt wird über mich erfolgreich verkauft (entscheidend ist der erfolgreiche Notartermin).
- Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht.
- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie.
- Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.
Weitere Hinweise
- Erreicht/en die Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
- Sollten Sie häufiger als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen.
- Bitte klären Sie die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen und holen Sie sich die Genehmigung hierfür ein.